Die CRR garantiert Lohngleichheit

Online seit 20.04.2021
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2019 hat der Bundesrat das Gleichstellungsgesetz revidiert und verpflichtet so Unternehmen mit über 100 Mitarbeitenden zur Durchführung einer betriebsinternen Lohngleichheitsanalyse.

Die Clinique romande de réadaptation (CRR) hat mit der Lohndatenerhebung das Beratungsunternehmen Perinnova beauftragt. Im Rahmen der Analyse sollte überprüft werden, ob der seit 1981 in der Bundesverfassung verankerte Grundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» eingehalten wird. Die CRR hat immer grossen Wert darauf gelegt, gleiche oder vergleichbare Arbeit im Falle einer ähnlichen Berufserfahrung, ähnlichen Kompetenzen oder übereinstimmender Verantwortung mit gleichem Lohn zu vergüten, unabhängig davon, ob diese Arbeit von einer Frau oder einem Mann ausgeführt wird. 

Vom technischen Standpunkt her müsste der Lohndiskriminierungskoeffizient beim Geschlechterkriterium im Idealfall also bei 0 % liegen. An Unternehmen mit einem Koeffizienten unter 5 % vergibt der Bund das Label «We Pay Fair», das die Einhaltung des Prinzips der Lohngleichheit bestätigt. Mit einem Koeffizienten von 3,09 % sind die Ergebnisse für die CRR sehr zufriedenstellend und bestätigen die faire Lohnpraxis. 

Zu diesem Zeitpunkt sind aus Sicht von Perinnova insgesamt keine besonderen Korrekturmassnahmen nötig. Die CRR hat dennoch bereits eine ausführlichere Analyse in Auftrag gegeben und dabei mögliche einzelne Situationen erkannt, die eine Verbesserung rechtfertigen. Diese werden im Verlaufe von April 2021 vorgenommen.

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