Es kommt vor, dass eine Rückkehr in den angestammten Beruf nicht möglich ist. Dann muss eine berufliche Neuorientierung in Betracht gezogen werden.
- Wenn ein IV-Anspruch besteht, wird mithilfe des ECP-Programms (évaluation des capacités Professionnelles) getestet, ob ein Arbeitsplatz geeignet ist oder nicht und die beruflichen Zielsetzungen werden im Rahmen von Betriebspraktika überprüft und validiert.
- Wenn die IV-Ansprüche bereits erloschen sind, können Suva-Patienten noch die Hilfe der Berufsberatung (BB) in Anspruch nehmen.
InformationenTel. +41 27 603 24 20
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