Nachfolgend finden Sie alle Informationen zu unserer Institution und der Corona-Situation.
Patientenbesuche
Nachdem die Behörden vergangene Woche neue Beschlüsse erlassen haben, dürfen in der Clinique Romande de Réadaptation (CRR) wieder Besuche abgehalten werden. Um die Gesundheit der Patient*innen und des Personals zu gewährleisten, gelten dabei aber besondere Bestimmungen.
Ab dem 1. Dezember 2020 sind Besuche unter folgenden Bedingungen möglich:
Anzahl Besuche und Besucher*innen
- 1 Besuch à 1 Stunde pro Patient*in und Tag
- max. 1 Person pro Besuch
Diese Bedingung muss strikte eingehalten werden!
Besuchszeiten
Ort
Besonderes
Der Zugang zur Klinik wird kontrolliert. Um keine enttäuschten Besucher*innen ablehnen zu müssen, ist es wichtig, die Besuche im Vorfeld mit den Patient*innen abzusprechen und sich bei diesen anzumelden.
LDie Besucher*innen müssen ihre eigene Maske mitbringen (Stoffmasken sind innerhalb der CRR nicht erlaubt). Um ein Contact Tracing sicherzustellen und die Besuchsdauer zu kontrollieren, müssen sich alle Personen beim Eingang in ein Formular eintragen und einen Personalausweis hinterlegen.
- Besuche von Patient*innen, die aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus oder einem Verdacht auf eine Infektion in Isolation sind, bleiben weiterhin untersagt.
- Die Direktion kann Besuche jederzeit einschränken oder verbieten, falls die Situation dies erfordert.
- Bis auf Weiteres ist es nicht möglich, die Besucher*innen im Restaurant zu empfangen.
Maskenpflicht
Es gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlich zugänglichen Räumen der CRR. Die Besucher*innen werden gebeten, ihre eigene Maske mitzubringen (Stoffmasken sind innerhalb der CRR nicht erlaubt).
So schützen wir uns
Hygiene und Abstandhalten sind das A und O im Kampf gegen das Virus. Alle Informationen zu den Hygieneregeln finden sich auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit. Die allgemeinen Informationen zur Situation im Wallis finden Sie ausserdem auf der Website des Kantons Wallis.
Besondere Informationen für Menschen mit Querschnittlähmung und Menschen im Rollstuhl: In Zusammenarbeit mit den vier Querschnittzentren, zu denen auch die Clinique romande de réadaptation gehört, hat die Schweizerische Gesellschaft für Paraplegie (SSoP) Empfehlungen ausgearbeitet.